Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseverträge der Overland Experience Reiseagentur, vertreten durch Alan Lehr, Otto-Vatter-Str. 2/1, 73730 Ostfildern – gültig für Neubuchungen von Pauschalreisen ab dem 01.01.2021

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende

1.1 Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 EGBGB) werden Vertragsbestandteil.

1.2 Buchung (mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per Telefax oder elektronisch)

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung.

2. Digitaler Mitschnitt der Touren und deren Veröffentlichung

2.1 Es ist untersagt, Touren und Routen digital mitzuschneiden; auch partielle Aufnahmen sind nicht gestattet.
2.2 Es ist untersagt, Touren online über Plattformen zu veröffentlichen oder zu verbreiten.
2.3 Bei Zuwiderhandlung behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, den Kunden aufgrund verhaltensbedingter Kündigung des Reisevertrages von der Reise auszuschließen.
2.4 Bei Zuwiderhandlung behält sich der Reiseveranstalter zudem das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail, SMS, Sprachnachricht) klar, verständlich und hervorgehoben zu informieren.
3.3 Bei erheblicher Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gesetzten angemessenen Frist
• die Änderung anzunehmen, oder
unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, oder
• die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn eine solche angeboten wird.
Reagiert der Kunde nicht fristgerecht, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird in der Mitteilung gemäß Ziff. 3.2 hingewiesen.
3.4 Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise/Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten

4.1 Der Kunde kann bis 30 Tage vor Reiseantritt jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter (oder – bei Buchung über Vermittler – diesem) zu erklären; empfohlen wird die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger. Danach gelten folgende Stornopauschalen:
• weniger als 30 Tage vor Reisebeginn: 30 %
• weniger als 20 Tage vor Reisebeginn: 50 %
• weniger als 10 Tage vor Reisebeginn: 100 %
Gilt für Buchungen ab dem 12.05.2020.
4.2–4.4 entfallen.
4.5 Der Reiseveranstalter kann statt der Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung verlangen, wenn ihm wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind; diese ist unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen konkret zu beziffern und zu begründen.
4.6 Erstattungen des Reisepreises nach Rücktritt erfolgen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten eintritt, bleibt unberührt. Rechtzeitig ist die Erklärung, wenn sie spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5. Umbuchungen

5.1 Ein Anspruch auf Umbuchung (Reisetermin, Reiseziel, Abfahrtsort, Unterkunft, Beförderungsart) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat; dann ist die Umbuchung kostenlos. In allen anderen Fällen kann bis 30 Tage vor Abreise ein Umbuchungsentgelt von 30 € pro Person erhoben werden.
5.2 Spätere Umbuchungswünsche können – sofern überhaupt möglich – nur nach Rücktritt gemäß Ziff. 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen mit nur geringfügigen Kosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, aus vom Reisenden zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung, soweit nicht ein kostenfreier Rücktritt/Kündigungsgrund vorliegt. Der Reiseveranstalter bemüht sich um Erstattung ersparter Aufwendungen durch Leistungsträger; dies entfällt bei völlig unerheblichen Beträgen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurücktreten.
a) Mindestteilnehmerzahl: 4 Fahrzeuge (unabhängig von der Anzahl der Insassen).
b) Der Rücktritt ist spätestens 1 Woche vor Reisebeginn zu erklären.
7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstattet der Reiseveranstalter unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, bereits geleistete Zahlungen.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Bei nachhaltiger Störung trotz Abmahnung oder bei so gravierend vertragswidrigem Verhalten, dass eine sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist, kann der Reiseveranstalter fristlos kündigen. Dies gilt nicht, soweit das Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Veranstalters beruht. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis; ersparte Aufwendungen und Vorteile aus anderweitiger Verwendung sind anzurechnen.

9. Mitwirkungspflichten des Reisenden

9.1 Reiseunterlagen

Der Kunde informiert den Reiseveranstalter bzw. den Vermittler, wenn notwendige Reiseunterlagen (z. B. Tickets, Visa) nicht innerhalb der mitgeteilten Frist zugehen.

9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

Reisemängel sind unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters oder dem Reiseveranstalter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, sind Minderungs- (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) ausgeschlossen. Der Vertreter ist zur Abhilfe befugt, nicht zur Anerkennung von Ansprüchen.

9.3 Fristsetzung vor Kündigung

Vor Kündigung gemäß § 651l BGB ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen; entbehrlich bei verweigerter Abhilfe oder besonderer Eilbedürftigkeit.

10. Haftung und Eigenverantwortung des Teilnehmers

10.1 Grundsatz

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Reiseleistungen. Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10.2 Haftungsbegrenzung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p Abs. 1 S. 1 BGB).
Für Körperschäden sowie für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Reiseveranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gilt die gesetzliche Haftung.

10.3 Fremdleistungen (klar abgegrenzt)

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sport-/Veranstaltungen, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich unter Angabe der Identität und Anschrift des jeweiligen Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden.
Unberührt bleiben Ansprüche des Reisenden wegen Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters.

10.4 Eigenverantwortung bei Offroad-, Fahr- und Outdoor-Aktivitäten

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist verpflichtet,
• nur Streckenabschnitte zu befahren, die er sich selbst zutraut,
• für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz zu sorgen,
• eine geeignete gesundheitliche Konstitution sicherzustellen und
• den Sicherheitsanweisungen der Tourleitung Folge zu leisten.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Fahrzeugführung, Missachtung von Sicherheitshinweisen oder eigenverantwortliche Handlungen des Teilnehmers entstehen.
Sonderkosten, die infolge eines eigenverursachten Unfalls die Fortsetzung der Reise verhindern (z. B. Bergung, Rücktransport, vorzeitige Heimreise), trägt der Teilnehmer; ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht nicht. Für nicht mehr in Anspruch genommene Programmbestandteile besteht kein Rückvergütungsanspruch.

10.5 Ausschluss weitergehender Schäden

Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitergehende Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall.

11. Geltendmachung von Ansprüchen / Verbraucherstreitbeilegung

11.1 Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4–7 BGB sind gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
11.2 Der Reiseveranstalter nimmt an keinem freiwilligen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. Wird eine Verpflichtung gesetzlich eingeführt, wird der Kunde hierüber informiert. Für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge: Hinweis auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich ungefähren Fristen für die Erlangung ggf. notwendiger Visa vor Vertragsabschluss sowie über etwaige Änderungen vor Reiseantritt.
12.2 Der Kunde/Reisende ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen erforderlicher Reisedokumente, ggf. Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile aus Nichtbefolgung (z. B. Rücktrittskosten) gehen zu seinen Lasten, es sei denn, der Reiseveranstalter hat nicht, unzureichend oder falsch informiert.

13. Foto- und Videoaufnahmen durch den Reiseveranstalter

13.1 Der Reiseveranstalter kann während der Reise Foto- und Videoaufnahmen von Fahrzeugen der Teilnehmer erstellen und diese im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zu Marketingzwecken (Website, Social Media, YouTube, Werbematerialien) verwenden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation).
13.2 Es werden grundsätzlich keine erkennbaren Personen aufgenommen oder veröffentlicht. Erfolgt eine Personenabbildung, geschieht dies only mit gesonderter Einwilligung.
13.3 Die Teilnehmer erklären sich mit der Anfertigung und Verwendung der Fahrzeugaufnahmen einverstanden. Kennzeichen werden vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht, sofern nicht ausdrücklich der Veröffentlichung zugestimmt wurde.
13.4 Der Teilnehmer kann der Verwendung seiner Fahrzeugabbildung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen (Adresse gemäß Impressum oder per E-Mail an info@overland-experience.de).

Informationen zu deiner Pauschalreise mit Overland Experience

1. Grundlegendes

Du buchst bei uns eine Kombination aus mehreren Reiseleistungen – zum Beispiel eine Tour, eine Unterkunft oder Verpflegung – zu einem Gesamtpreis. Damit gilt dein Angebot als Pauschalreise nach der EU-Richtlinie 2015/2302. Das bedeutet, dass du den umfassenden Schutz und die Rechte in Anspruch nehmen kannst, die diese Richtlinie für Reisende vorsieht.

2. Wer ist dein Vertragspartner?

Vertragspartner ist Overland Experience, vertreten durch Alan Lehr, Otto-Vatter-Straße 2/1, 73760 Ostfildern. Du erreichst uns per E-Mail unter info@overland-experience.de; weitere Informationen findest du auf www.overland-experience.de. Als Reiseveranstalter tragen wir die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung deiner gebuchten Pauschalreise.

3. Finanzielle Absicherung

Für den Fall einer Insolvenz sind deine Zahlungen gesetzlich abgesichert. Die Absicherung erfolgt über die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden (E-Mail: info@ruv.de, Tel.: +49 (0)611 533-6886). Sollte Overland Experience zahlungsunfähig werden, erstattet die Versicherung die bereits geleisteten Zahlungen. Sofern Beförderungsleistungen Teil der Reise sind, wird darüber hinaus die Rückbeförderung organisiert und sichergestellt.

4. Deine Rechte als Reisender

Bereits vor der Buchung erhältst du klare und vollständige Informationen zu allen wesentlichen Bestandteilen deiner Reise. Der Gesamtpreis und etwaige zusätzliche Kosten werden transparent ausgewiesen, damit du eine informierte Entscheidung treffen kannst.

Nach der Buchung haften wir für die ordnungsgemäße Erbringung sämtlicher vereinbarter Leistungen, unabhängig davon, ob diese direkt von uns oder durch sorgfältig ausgewählte Partner erbracht werden. Für dringende Fälle während der Reise stellen wir dir eine Kontaktmöglichkeit zur Verfügung. Du kannst deine Reise auch auf eine andere Person übertragen, wenn du uns rechtzeitig darüber informierst; dabei kann eine angemessene Kostenbeteiligung anfallen.

Preisänderungen sind nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vorgesehen und sachlich begründet ist, etwa bei erheblichen Veränderungen bestimmter Kostenfaktoren wie Treibstoffpreisen. Steigt der Reisepreis um mehr als acht Prozent, hast du das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Sinken die zugrundeliegenden Kosten, wirkt sich das entsprechend preismindernd aus.

Du kannst jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten; in diesem Fall kann eine angemessene Stornogebühr anfallen. Ändern sich wesentliche Reisebestandteile oder wird die Reise abgesagt, erhältst du den Reisepreis zurück. Liegen außergewöhnliche Umstände vor – zum Beispiel Naturkatastrophen oder erhebliche Sicherheitsrisiken am Zielort – bist du berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

Während der Reise hast du Anspruch darauf, dass Mängel behoben werden. Ist eine Abhilfe nicht möglich oder unzumutbar, kommen angemessene Ersatzleistungen in Betracht; zudem kannst du, abhängig vom Einzelfall, eine Preisminderung oder Schadenersatz verlangen. Wenn du unterwegs in Schwierigkeiten gerätst, leisten wir dir den gesetzlich vorgesehenen Beistand.

5. Rechtliche Grundlage

Deine Rechte ergeben sich aus der Richtlinie (EU) 2015/2302, die in Deutschland insbesondere durch die §§ 651a ff. BGB sowie Art. 250 EGBGB umgesetzt wurde. Weitere Informationen zur nationalen Umsetzung stellt das zuständige Bundesministerium auf seinen Webseiten zur Verfügung.

6. Zusammengefasst

Mit einer Pauschalreise bei Overland Experience genießt du rechtlichen Schutz und eine verlässliche finanzielle Absicherung; zugleich kannst du dich darauf verlassen, dass deine Ansprüche bei Änderungen, Mängeln oder außergewöhnlichen Umständen klar geregelt sind. Unser Ziel ist, dass du deine Reise unbeschwert und gut betreut erleben kannst – sicher, organisiert und fair.