Teilnahmebedingungen der durchführenden Guides

Teilnahmebedingungen für Tourverträge der durchführenden Guides im Rahmen von Overland Experience, vermittelt durch Overland Experience, vertreten durch Alan Lehr, Otto-Vatter-Str. 2/1, 73730 Ostfildern – gültig für Neubuchungen ab dem 01.01.2021

1. Abschluss des Vertrages / Verpflichtung für Mitreisende

1.1 Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung bzw. Tourbeschreibung und die ergänzenden Informationen des jeweils durchführenden Guides für die jeweilige Reise/Tour, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

c) Weicht der Inhalt der Reise-/Tourbestätigung des durchführenden Guides vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des durchführenden Guides vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der durchführende Guide auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

d) Die vom durchführenden Guide gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 EGBGB) werden Vertragsbestandteil.

1.2 Buchung (mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per Telefax oder elektronisch)

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem jeweils durchführenden Guide den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit Zugang der Reise-/Tourbestätigung durch den jeweils durchführenden Guide zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt der durchführende Guide dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reise-/Tourbestätigung.

2. Digitaler Mitschnitt der Touren und deren Veröffentlichung

2.1 Es ist untersagt, Touren und Routen digital mitzuschneiden; auch partielle Aufnahmen sind nicht gestattet.

2.2 Es ist untersagt, Touren online über Plattformen zu veröffentlichen oder zu verbreiten.

2.3 Bei Zuwiderhandlung behält sich der durchführende Guide das Recht vor, den Kunden aufgrund verhaltensbedingter Kündigung des Vertrages von der Reise/Tour auszuschließen.

2.4 Bei Zuwiderhandlung behält sich der durchführende Guide zudem das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom durchführenden Guide nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise/Tour nicht beeinträchtigen.

3.2 Der durchführende Guide ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail, SMS, Sprachnachricht) klar, verständlich und hervorgehoben zu informieren.

3.3 Bei erheblicher Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom durchführenden Guide gesetzten angemessenen Frist

  • die Änderung anzunehmen, oder
  • unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten, oder
  • die Teilnahme an einer Ersatzreise/Ersatztour zu verlangen, wenn eine solche angeboten wird.

Reagiert der Kunde nicht fristgerecht, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird in der Mitteilung gemäß Ziff. 3.2 hingewiesen.

3.4 Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Hatte der durchführende Guide für die Durchführung der geänderten Reise/Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten

4.1 Der Kunde kann bis 30 Tage vor Reiseantritt jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem durchführenden Guide zu erklären; bei Buchung über Overland Experience als Vermittler kann die Erklärung auch gegenüber Overland Experience abgegeben werden. Empfohlen wird die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger.

Danach gelten folgende Stornopauschalen:

  • weniger als 30 Tage vor Reisebeginn: 30 %
  • weniger als 20 Tage vor Reisebeginn: 50 %
  • weniger als 10 Tage vor Reisebeginn: 100 %

Gilt für Buchungen ab dem 12.05.2020.

4.2–4.4

entfallen.

4.5 Der durchführende Guide kann statt der Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung verlangen, wenn ihm wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind; diese ist unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen konkret zu beziffern und zu begründen.

4.6 Erstattungen des Reisepreises nach Rücktritt erfolgen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.

4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten eintritt, bleibt unberührt. Rechtzeitig ist die Erklärung, wenn sie spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5. Umbuchungen

5.1 Ein Anspruch auf Umbuchung (Reisetermin, Reiseziel, Abfahrtsort, Unterkunft, Beförderungsart) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der durchführende Guide keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat; dann ist die Umbuchung kostenlos. In allen anderen Fällen kann bis 30 Tage vor Abreise ein Umbuchungsentgelt von 30 € pro Person erhoben werden.

5.2 Spätere Umbuchungswünsche können – sofern überhaupt möglich – nur nach Rücktritt gemäß Ziff. 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen mit nur geringfügigen Kosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der durchführende Guide bereit und in der Lage war, aus vom Reisenden zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung, soweit nicht ein kostenfreier Rücktritts-/Kündigungsgrund vorliegt. Der durchführende Guide bemüht sich um Erstattung ersparter Aufwendungen durch Leistungsträger; dies entfällt bei völlig unerheblichen Beträgen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1 Der durchführende Guide kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurücktreten.

a) Mindestteilnehmerzahl: 4 Fahrzeuge (unabhängig von der Anzahl der Insassen).

b) Der Rücktritt ist spätestens 1 Woche vor Reisebeginn zu erklären.

7.2 Wird die Reise/Tour aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstattet der durchführende Guide unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, bereits geleistete Zahlungen.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Bei nachhaltiger Störung trotz Abmahnung oder bei so gravierend vertragswidrigem Verhalten, dass eine sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist, kann der durchführende Guide fristlos kündigen. Dies gilt nicht, soweit das Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des durchführenden Guides beruht. Der durchführende Guide behält den Anspruch auf den Reisepreis; ersparte Aufwendungen und Vorteile aus anderweitiger Verwendung sind anzurechnen.

9. Mitwirkungspflichten des Reisenden

9.1 Reiseunterlagen

Der Kunde informiert den durchführenden Guide bzw. Overland Experience als Vermittler, wenn notwendige Reiseunterlagen (z. B. Tickets, Visa) nicht innerhalb der mitgeteilten Frist zugehen.

9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

Reisemängel sind unverzüglich dem Vertreter des durchführenden Guides oder dem durchführenden Guide vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, sind Minderungs- (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) ausgeschlossen. Der Vertreter ist zur Abhilfe befugt, nicht zur Anerkennung von Ansprüchen.

9.3 Fristsetzung vor Kündigung

Vor Kündigung gemäß § 651l BGB ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen; entbehrlich bei verweigerter Abhilfe oder besonderer Eilbedürftigkeit.

10. Haftung und Eigenverantwortung des Teilnehmers

10.1 Grundsatz

Der durchführende Guide haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Reiseleistungen. Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10.2 Haftungsbegrenzung

Die vertragliche Haftung des durchführenden Guides für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p Abs. 1 S. 1 BGB).

Für Körperschäden sowie für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des durchführenden Guides, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gilt die gesetzliche Haftung.

10.3 Fremdleistungen (klar abgegrenzt)

Der durchführende Guide haftet nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sport-/Veranstaltungen, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich unter Angabe der Identität und Anschrift des jeweiligen Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reise/Tour sind und getrennt ausgewählt wurden.

Unberührt bleiben Ansprüche des Reisenden wegen Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des durchführenden Guides.

10.4 Eigenverantwortung bei Offroad-, Fahr- und Outdoor-Aktivitäten

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist verpflichtet,

  • nur Streckenabschnitte zu befahren, die er sich selbst zutraut,
  • für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz zu sorgen,
  • eine geeignete gesundheitliche Konstitution sicherzustellen und
  • den Sicherheitsanweisungen der Tourleitung Folge zu leisten.

Der durchführende Guide haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Fahrzeugführung, Missachtung von Sicherheitshinweisen oder eigenverantwortliche Handlungen des Teilnehmers entstehen.

Sonderkosten, die infolge eines eigenverursachten Unfalls die Fortsetzung der Reise verhindern (z. B. Bergung, Rücktransport, vorzeitige Heimreise), trägt der Teilnehmer; ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht nicht. Für nicht mehr in Anspruch genommene Programmbestandteile besteht kein Rückvergütungsanspruch.

10.5 Ausschluss weitergehender Schäden

Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitergehende Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall.

11. Geltendmachung von Ansprüchen / Verbraucherstreitbeilegung

11.1 Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4–7 BGB sind gegenüber dem durchführenden Guide geltend zu machen.

11.2 Der durchführende Guide nimmt an keinem freiwilligen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. Wird eine Verpflichtung gesetzlich eingeführt, wird der Kunde hierüber informiert. Für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge: Hinweis auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1 Der durchführende Guide informiert den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich ungefähren Fristen für die Erlangung ggf. notwendiger Visa vor Vertragsabschluss sowie über etwaige Änderungen vor Reiseantritt.

12.2 Der Kunde/Reisende ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen erforderlicher Reisedokumente, ggf. Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile aus Nichtbefolgung (z. B. Rücktrittskosten) gehen zu seinen Lasten, es sei denn, der durchführende Guide hat nicht, unzureichend oder falsch informiert.

13. Foto- und Videoaufnahmen durch den durchführenden Guide

13.1 Der durchführende Guide kann während der Reise/Tour Foto- und Videoaufnahmen von Fahrzeugen der Teilnehmer erstellen und diese im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zu Marketingzwecken (Website, Social Media, YouTube, Werbematerialien) verwenden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation).

13.2 Es werden grundsätzlich keine erkennbaren Personen aufgenommen oder veröffentlicht. Erfolgt eine Personenabbildung, geschieht dies only mit gesonderter Einwilligung.

13.3 Die Teilnehmer erklären sich mit der Anfertigung und Verwendung der Fahrzeugaufnahmen einverstanden. Kennzeichen werden vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht, sofern nicht ausdrücklich der Veröffentlichung zugestimmt wurde.

13.4 Der Teilnehmer kann der Verwendung seiner Fahrzeugabbildung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen (Adresse gemäß Impressum oder per E-Mail an die jeweils angegebene Kontaktadresse).

Informationen zu deiner Reise/Tour über Overland Experience

1. Grundlegendes

Du buchst über Overland Experience eine vom jeweils durchführenden Guide angebotene Kombination aus mehreren Reiseleistungen – zum Beispiel eine Tour, eine Unterkunft oder Verpflegung – zu einem Gesamtpreis.

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die gebuchte Leistung als Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB eingeordnet werden.

In diesem Fall ist der jeweils durchführende Guide als Vertragspartner für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich.

2. Wer ist dein Vertragspartner?

Vertragspartner für die Durchführung der Reise/Tour ist ausschließlich der jeweils durchführende Guide.

Dieser ist verantwortlich für:

  • die ordnungsgemäße Durchführung der Reise/Tour
  • die Erbringung der vereinbarten Leistungen
  • die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben

Overland Experience, vertreten durch Alan Lehr, Otto-Vatter-Straße 2/1, 73760 Ostfildern, tritt ausschließlich als Vermittler auf und ist nicht Veranstalter der angebotenen Leistungen.

Du erreichst Overland Experience per E-Mail unter info@overland-experience.de; weitere Informationen findest du auf www.overland-experience.de.

3. Finanzielle Absicherung (Reisesicherungsschein)

Soweit für die jeweilige Buchung gesetzlich ein Insolvenzschutz (Reisesicherungsschein) erforderlich ist, wird dieser durch den jeweils durchführenden Guide als verantwortlichen Vertragspartner bereitgestellt.

Die konkreten Informationen zur Insolvenzabsicherung erhältst du im Rahmen des Buchungsprozesses bzw. mit den Buchungsunterlagen.

Overland Experience tritt ausschließlich als Vermittler auf und stellt selbst keinen Insolvenzschutz für die vermittelten Leistungen.

4. Deine Rechte als Reisender

Sofern die gebuchte Reise rechtlich als Pauschalreise einzuordnen ist, stehen dir die gesetzlichen Rechte nach den einschlägigen Vorschriften zu, insbesondere nach den §§ 651a ff. BGB sowie Art. 250 EGBGB.

Diese Rechte umfassen insbesondere:

  • umfassende vorvertragliche Informationen zur Reise
  • transparente Darstellung von Preisen und Zusatzkosten
  • Anspruch auf ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Leistungen
  • Unterstützung im Fall von Schwierigkeiten während der Reise
  • Möglichkeiten zum Rücktritt oder zur Umbuchung unter den gesetzlichen Voraussetzungen
  • Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz bei Mängeln

Verantwortlich für die Umsetzung dieser Rechte ist der jeweils durchführende Guide als Vertragspartner.

5. Rechtliche Grundlage

Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der gebuchten Reise richten sich – sofern anwendbar – nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 sowie deren Umsetzung in deutsches Recht, insbesondere durch die §§ 651a ff. BGB und Art. 250 EGBGB.

6. Zusammengefasst

Du buchst über Overland Experience eine Reise/Tour, die von einem selbstständigen Guide durchgeführt wird.

  • Dein Vertragspartner ist der jeweils durchführende Guide
  • Overland Experience vermittelt die Tour und ist nicht Veranstalter
  • Gesetzliche Verpflichtungen, insbesondere bei Pauschalreisen, liegen beim Guide
  • Ein erforderlicher Insolvenzschutz wird durch den Guide bereitgestellt

Ziel ist eine transparente, faire und rechtlich klare Abwicklung deiner Buchung.